Pflegeimmo-Direkt News

Aktuelle Neuigkeiten rund um die Investition in eine Pflegeimmobilie

Können Sie Ihr Pflegeapartment reibungslos verkaufen, vererben und verschenken?

Sie sind als Käufer einer Pflegeimmobilie im Grundbuch eingetragen und haben somit alle Rechte an dieser Immobilie. Sie können die Pflegewohnung oder das Pflegeapartment beleihen, verkaufen, vererben und verschenken. Somit gibt es im Vergleich zu jeder anderen Immobilie diesbezüglich keine Einschränkungen.