Welche Folgen hat das Ende des Pachtvertrages?
Da die Betreuung der pflegebedürftigen Bewohner gewährleistet sein muss, wird in der Regel ein Pachtvertrag auf eine Laufzeit von 20-25 Jahren geschlossen mit der Option der Verlängerung um 5 – 10 Jahre. Sollte der bisherige Betreiber kein Interesse an der Verlängerung des Pachtvertrages haben, wird ein neuer Pachtvertrag mit einem anderen Betreiber geschlossen. Es ist unwahrscheinlich, das ein gut ausgelastetes Pflegeheim, einer anderen Nutzung zugeführt wird. Der Regelfall sieht vor, dass ein gut geführtes Pflegeheim in solch einer Situation von anderen namhaften Betreibern übernommen wird.
Sollte der bisherige Betreiber das Pflegeheim nicht ausreichend belegt haben, wird die Suche nach einem anderen Betreiber evtl. erschwert, da aber immer mehr ältere Menschen immer mehr Pflegeplätze benötigen, ist es relativ unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall eintritt. Die Auswahl des Standorts sollte somit gemeinsam mit Ihrem Berater erfolgen. Wir sind Ihnen gerne bei der Objekt- und Standortauswahl behilflich.