Pflegeimmo-Direkt News

Aktuelle Neuigkeiten rund um die Investition in eine Pflegeimmobilie

Wer kann im Bedarfsfall das Pflegeapartment nutzen?

Als Eigentümer haben das Recht auf eine bevorzugte Belegung im Pflegeheim, in dem Sie Eigentümer sind, und in der Regel auch in jedem anderen Wohnheim des Betreibers. Gleiches gilt auch für Familienangehörige (erster und zweiter Grad).

Voraussetzung ist auch hier für jeden die gesetzliche Einstufung der Pflegeversicherung mindestens in Pflegestufe 1.