Wirken sich Mieteinnahmen Ihrer Pflegeimmobilie in der Steuererklärung aus?
In der Steuererkärung wird berücksichtigt, dass bei einer Pflegeimmobilie oder einem Pflegeapartment die Gebäudeherstellungskosten über 50 Jahre zu 2 % p.a. abgeschrieben werden können. Vermietet der Käufer das Pflegeapartment generiert er Einnahmen, sog. Miet- und Pachteinnahmen, die unter der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Den Einnahmen können Sie wie bei Immobilien üblich Ihre Werbungskosten gegenrechnen, hierzu zählen z. B. Zinsaufwendungen für die Finanzierung des Pflegeapartments.